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Investieren Sie in die Zukunft

Betriebliche Altersversorgung

Wozu eine betriebliche Altersversorgung da ist

Die gesetzliche Rente wird künftigen Generationen ihren Lebensstandard nicht mehr sichern
können. Wer sich im Alter finanziell nicht sehr stark einschränken will, muss darüber hinaus
Vorsorge betreiben. Es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, wie man die staatliche Rente durch eine zusätzliche private Altersversorgung absichern kann. Neben den weiteren geförderten Vorsorgeformen sollten Sie ergänzend auch die Möglichkeit der zusätzlichen Altersvorsorge über das Unternehmen, die sog. betriebliche Altersversorgung (bAV), in Betracht ziehen. Die betriebliche Altersversorgung ist kostengünstig, wird steuerlich gefördert und verspricht für das Alter zusätzlich zur staatlichen Rente eine optimale Absicherung.

Durchführungswege:

Es gibt mehrere Formen der bAV, hierzu gehören zu den Versicherungsförmigen Durchführungswegen die Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionsfonds. Als nicht Versicherungsförmige Durchführungswege bezeichnet man z.B. die Unterstützungskasse.

Hierbei handelt es sich um eine Versorgungsleistung die sowohl durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberfinanziert), als auch direkt vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) mit Hilfe des Arbeitgebers abgeschlossen werden kann. Die oder der Versorgungsberechtigte bzw. seine Hinterbliebenen sind für die Leistungen bezugsberechtigt. Diese erfolgt in Form einer lebenslangen Rentenzahlung ab Renteneintrittsalter oder einer einmaligen Kapitalzahlung.

Natürlich gibt es noch weitere Durchführungswege die als nicht Versicherungsförmig bezeichnet werden wie Direkt-/Pensionszusage und Deferred-Compensation. Diese sind aber aufgrund Ihrer Komplexität und der besonderen steuerlichen Behandlung, eher als speziellere Versorgungen zu sehen und nicht für die „breite Masse“ anzuwenden. Nähere Informationen finden Sie hierzu in unseren Unterseiten.

Steuerliche Förderung:

Für den Versorgungsberechtigten ist je nach Durchführungsweg ein gewisser Anlagebetrag steuerfrei, dieser kann sich in gesetzlichen Grenzen bewegen oder sich an einer Verhältnismäßigkeit zum tatsächlichen Einkommen orientieren. Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen in der Leistungsphase. Für viele ist dies jedoch vorteilhaft, da sie im Ruhestand über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.

Sozialversicherungsfreiheit:

Außerdem besteht Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.

Private Weiterführung:

Auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen hat man die Möglichkeit die
Versorgung privat weiterzuführen, lediglich bei der Direkt-/Pensionszusage und Deferred-Compensation ist dies nicht ohne weiteres möglich.

Wer eine bAV nutzen kann

Jeder, der die Möglichkeit dazu hat, sollte betriebliche Altersversorgung betreiben. Dies fordern auch renommierte Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest: „Privat für das Alter vorzusorgen ist heute fast schon Pflicht. Einfach geht das im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.“ Seit dem 1. Januar 2002 hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen bzw. für diese Zwecke zu nutzen (Gehaltsumwandlung). Natürlich ist auch die Umwandlung Ihrer bisherigen ggf. bestehenden Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) eine gute Möglichkeit.