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Tantiememodell

Wie Ihre aktuelle Situation aussieht

Bis zu 48 % Abzüge (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) müssen sich Empfänger von Boni-, Tantiemen- oder Sonderzahlungen gefallen lassen. Diese entstehen durch die Auszahlung innerhalb eines Abrechnungsmonats und der damit verbundenen (steuerlichen) Progressionswirkung, die die Abzüge um ein vielfaches erhöht. Die tatsächliche Auszahlung wird, aufgrund der Steuerlast, halbiert!

Wie Tantieme- oder Sonderzahlungen steuerfrei gewandelt werden

Tantiemen und Sonderzahlungen können ohne Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz, mit dem neuen Konzept des Tantiememodells in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umgewandelt werden. Dabei verbleibt der Ursprungs Betrag im Unternehmen und wird in eine beitragsorientierte Leistungszusage gewandelt. Diese wird über eine Unterstützungskasse, mit einer Rückdeckungsversicherung besichert und gewährt zum Rentenbeginn des Mitarbeiters die Renten- oder Kapitalleistung. Dabei sind die Ansprüche mindestens in Höhe des umgewandelten Betrages wertgeschützt und gegen Tod für die Hinterbliebenen gesichert. Nach der Umwandlung stellt die Summe der jährlichen Zuwendungen die Betriebsausgabe dar. Dies tritt an die Stelle der einmaligen Sonderzahlung.
Um die Wertgleichheit zwischen umgewandelter Sonderzahlung und der Summe der jährlichen Zuwendungen sicher zu stellen, wird das für die Zuwendungen an die Unterstützungskasse verwendete Guthaben aus der umgewandelten Tantieme auf gezinst. Nach Höfer (§ 1 BertrAVG, RZ. 2570) ist der Mindestzinsfuß am Kapitalmarkt auszurichten und soll dem Zins entsprechen, der für relativ sichere langfristige Geldanlagen bei Abschluss der Umwandlungsvereinbarung zu erzielen ist.

Welche Vorteile dieses Modell bietet

Die Versorgung im Rahmen der Unterstützungskasse bietet eine rechtlich gesicherte Alternative zu einem Wertkonto und eine bilanzberührungsfreie Alternative zur Pensionszusage.
In nahezu unbegrenzter Höhe können Tantiemen und Sonderzahlungen umgewandelt werden. Diese kommen direkt aus dem Bruttogehalt und unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Abgesichert wird dieses Konzept durch ein Rechtsgutachten, welches unter arbeits-, steuer- und insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten die Zulässigkeit bestätigt und abgesichert hat.
Sobald das Tantiememodell einmal eingerichtet ist, kann sich der Nutzer zukünftig vor Erhalt einer Tantiemen- oder Sonderzahlungen entscheiden, ob und in welcher Höhe diese mit Hilfe der Entgeltumwandlung zur Erhöhung der Versorgung verwendet werden soll.
Das Portfolio macht den Unterschied - Dabei kann sowohl der Beitrag der bestehenden Rückdeckungsversicherung erhöht oder eine weitere hinzugefügt werden. 

Wie arbeitsrechtliche Unterlagen erstellt werden

Die Erstellung aller arbeitsrechtlichen Unterlagen auf Basis aktueller Rechtssprechung und gemäß den aktuell geltenden Richtlinien wird durch uns erbracht. Damit erhalten Sie ein Höchstmaß an Rechtssicherheit und die Gewissheit sich um Ihr Tagesgeschäft kümmern zu können.