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Direkt-/Pensionszusage

Wie eine Direkt-/Pensionszusage funktioniert

Ihr Arbeitgeber verpflichtet sich Ihnen als Arbeitnehmer, zugesagte Versorgungsleistungen selbst (direkt, unmittelbar) zu erbringen. Die Direktzusage ist also eine Verbindlichkeit des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, bzw. seinen Hinterbliebenen.

Arbeitnehmer, bzw. die Hinterbliebenen, haben im Leistungsfall einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss die vereinbarten Versorgungsleistungen aus dem eigenen Vermögen erbringen. Tritt der Leistungsfall ein, kann der Arbeitgeber die laufenden Renten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Die Schuldverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer muss durch die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen werden.

Die somit herbeigeführte Gewinnreduktion hat eine Steuerersparnis zur Folge. Rückstellungen müssen nach Rentenbeginn wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden, somit wird eine Steuerstundung von vielen Jahren erreicht. Um das Versprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer einlösen zu können und betriebsfremde Risiken abzudecken, empfiehlt es sich eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Vorzeitige Leistungsfälle könnten sonst die wirtschaftliche Existenz des Arbeitgebers gefährden.

Welche Vorteile eine Direkt-/Pensionszusage bietet

Kein steuerliches Limit, bezüglich der Höhe der Zusage, solange die Zusage „angemessen“ ist.
Als Betriebsausgaben voll abzugsfähig sind die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung.
Bei der Pensionszusage jahrzehntelange Steuerstundung durch Rückstellung in der Bilanz. Zusätzliche Liquidität kann die Steuerersparnis durch die Rückstellungsbildung bringen, kann Investitionen Erleichtern bzw. Aufnahme von Fremdkapital sparen.