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Befreit in die Zukunft blicken

Beispiel einer Befreiung in Zahlen

Ausgangssituation für die Beispielrechnung

Eine Frau oder ein Mann, 35 Jahre alt, Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Aktuell noch Sozialversicherungspflichtig (SV-Pflicht) in der gesetzlichen Renten- (RV) und Arbeitslosenversicherung (AV). Nun wird eine Befreiung von der SV-Pflicht erzielt, diese gilt ab sofort für die Zukunft und rückwirkend für die letzten 5 Jahre.

Welche Beiträge können ggf. erstattet werden?

Eine Rückerstattung zu Unrecht geleisteter Beiträge, aus RV und AV für vier Jahre plus das Laufende, sind unter gewissen Voraussetzungen möglich. Um welche Summen es sich hierbei handelt, können Sie aus folgender Tabelle entnehmen:

JahrBBG
RV/AV
Beitrag
RV p.a.
Beitrags-
satz
Betrag
AV p.a.
Beitrags-
satz
Gesamt
65.488 € 9.746 € 75.234 €
2013 69.600 € 13.154 € 19,90 % 2.088 € 3,00 % 15.242 €
2012 67.200 € 13.171 € 19,60 % 2.016 € 3,00 % 15.187 €
2011 66.000 € 13.134 € 19,90 % 1.980 € 3,00 % 15.114 €
2010 66.000 € 13.134 € 19,90 % 1.848 € 2,80 % 14.982 €
2009 64.800 € 12.895 € 19,50 % 1.814 € 2,80 % 14.709 €

Quelle: DRV Bund Stand 2013

Legen Sie diese Beiträge nun für sich an und erwirtschaften hierbei eine durchschnittliche Verzinsung von 5 %, so erreicht das Kapital zum 67. Lebensjahr eine Gesamthöhe von € 362.178,00.
(Hierbei ist zu beachten, dass eventuelle „Gebühren“ nicht berücksichtigt werden, da diese je nach Anlageberater unterschiedlich ausfallen können.)

Was bleibt Ihnen nach der Rückerstattung an gesetzlicher Rente?

Haben Sie zuvor bereits 10 Jahre Beiträge geleistet, steht Ihnen eine Mindestanwartschaft in der gesetzlichen RV zu. Diese bleibt selbst nach Verlassen des gesetzlichen Systems weiter bestehen und nimmt an den Rentenanpassungen teil - sofern es welche gibt. Nach einer Befreiung für die Zukunft und einer Rückerstattung der letzten 5 Jahre, steht Ihnen nach heutigen Gesichtspunkten eine Rente in Höhe von ca. € 272,00 zu.

Welche Beiträge stehen Ihnen in der Zukunft zur Anlage zur Verfügung?

Für die private/betriebliche Altersversorgung stehen Ihnen nun pro Monat € 1.248,50 (brutto), aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen RV und AV, zur Verfügung.Legen Sie diese ebenfalls mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 5 % an, so ergibt sich hieraus für Sie zum 65. Lebensjahr eine zusätzliche Rente von € 4.702,00 oder ein Kapital von € 958.181,00.
(Hierbei ist zu beachten, dass eventuelle „Gebühren“ nicht berücksichtigt werden, da diese je nach Anlageberater unterschiedlich ausfallen können.)

Wichtiger Hinweis:
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Statusfeststellungsverfahrens, eine Rechtsberatung wird von uns jedoch weder geboten, noch ist sie geschuldet und somit nicht Bestandteil unseres Angebots. Für die tatsächliche Durchführung wird, in Absprache mit Ihnen, ein kooperierender Fachanwalt beauftragt, der dann alle rechtsberatenden Tätigkeiten übernimmt.