Beteiligungen
Beteiligungen / Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds sind eine in der Breite bei den Mandanten vielleicht noch etwas weniger bekannte, aber seit Jahrzehnten in Deutschland etablierte und von den Kennern der Materie durchaus geschätzte Form der Kapitalanlage.
Der Gründe hierfür sind vielschichtig:
- Die hohen Renditechancen gut geführter geschlossenen Fonds,
- die zeitlich befristete Investition,
- ein Investition die, was in Krisenzeiten einen zusätzlichen Charme hat, überwiegend in Sachwerte erfolgt und
- eine Wertentwicklung die in der Regel unabhängig von den Aktienmärkten ist.
Zusammengenommen führen diese Gründe dazu, dass geschlossene Fonds heute in jedes gut diversifizierte Portfolio gehören, das auf einen langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet ist.
Was einen Fonds zu einem geschlossenen Fonds macht
Auch geschlossene Fonds bündeln zunächst einmal nur das Kapital mehrerer Anleger.
Im Gegensatz zu den offenen Fonds wird das Kapital der Anleger dabei aber
- für ein vorher genau bestimmtes Projekt oder Objekt gesammelt,
- nur innerhalb eines vorher festgelegten Plazierungszeitraums eingeworben und ist
- durch den Verkauf einer von vornherein festgelegten und begrenzten Zahl von Anteilen begrenzt.
Die Höhe des benötigten Kapitals und damit die Zahl der verfügbaren Anteile steht also von Beginn an fest.
Wie geschlossene Fonds organisiert sind
Geschlossene Fonds sind in der Regel in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisiert.
Der Anleger wird dadurch mit der von ihm erworbenen Beteiligung steuerlich und haftungsrechtlich zum Kommanditgesellschafter und somit zum Mitunternehmer. Auf geschlossene Fonds finden daher auch die ganz normalen Regeln des Handels- und Gesellschaftsrecht Anwendung, d.h. es gilt das Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz.
Aufgrund des von Beginn an beschränkten Fondsvolumens können sich an einem geschlossenen Fonds selten mehr als tausend Anleger beteiligen. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, beteiligen sich die Anleger an den Beschlüssen der Gesellschaft in der Regel über einen Treuhänder, der ihre Gesellschafterrechte grundsätzlich weisungsgebunden ausübt, sofern sie dies nicht – z.B. in einer Gesellschafterversammlung – persönlich tun.
Wie sich ein Anleger an einem geschlossenen Fonds beteiligen kann
Der Anleger beteiligt sich bei einem geschlossenen Fonds mit einem festen Betrag an der Kommanditgesellschaft. Die Mindesthöhe ist dabei von den Vorgaben des Fondsinitiators abhängig und liegt bei privaten Platzierungen in der Regel zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro zzgl. eines Aufschlags vom Nennwert (Agio), dessen Höhe meist zwischen 3 - 5 % beträgt.
Auch die Einzahlungsmodalitäten hängen in erster Linie von den Vorgaben des Fondsinitiators ab. Üblicherweise ist die Beteiligungssumme in einer oder mehreren Raten und jeweils zu einem bestimmten Stichtag zu erbringen. Es gibt aber auch Modelle, die zunächst nur einen sehr geringen Teil der Beteiligungssumme als anfängliche Einmalzahlung vorsehen, während die restliche Einlage in gleichen monatlichen Teilbeträgen, also vergleichbar mit einem Sparplan, erbracht wird.
Was man bei der Laufzeit von geschlossenen Fonds beachten sollte
Bei einem geschlossenen Fonds bindet sich der Anleger in der Regel längerfristig, nämlich über die gesamte prognostizierte Laufzeit der Beteiligung.
Auch wenn sich in den letzten Jahren ein sog. Zweitmarkt für die Verwertung von Beteiligungen etabliert hat, einen geregelten Börsenhandel oder eine tägliche Preisfeststellung, möglichst noch verbundener mit einer Rückgabemöglichkeit an den Initiator, gibt es aber bei geschlossenen Fonds normalerweise schon konstruktionsbedingt nicht. Die prognostizierte Anlagedauer eines geschlossenen Fonds orientiert sich in der Regel ausschließlich an wirtschaftlichen Kriterien, wie der typischen wirtschaftlichen Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftgutes, steuerlichen Vorgaben oder dem besten Verkaufszeitpunkt.
Ändert sich das Marktumfeld, kann sich deshalb auch die darauf basierende Prognose verschieben. Und zwar in alle Richtungen! Wie darauf in angemessener Form zu reagieren ist, obliegt allein den Anlegern (Kommanditgesellschaftern). Gibt es, was regelmäßig der Fall ist, ein Treuhänder, so wird dieser hierzu in der Regel eine Empfehlungen an die Gesellschafter aussprechen.
Etwa dann, wenn für ein Investitionsobjekt ursprünglich ein später Verkaufszeitpunkt geplant war, der Gesellschaft aber vorzeitig ein besonders gutes Kaufangebot vorgelegt wird. Die Gesellschafter können in dieser Situation selbstverständlich das Angebot aufgreifen, also das Wirtschaftsgut auch vor dem angedachten Veräußerungszeitpunkt veräußern. Sie müssen hierfür aber auf der gesellschaftsrechtlichen Ebne eine entsprechende Beschlusslage herbeiführen (z.B. über eine schriftliche Abstimmung oder eine Gesellschafterversammlung).
Welche steuerlichen Spielräume es bei geschlossenen Fonds geben kann
Mit der Einfügung der §§ 15a, 15b EStG in das Einkommensteuergesetz hat Gesetzgeber die früher bei Teilen der Kapitalanleger besonders geschätzten Fondskonstruktionen, die sog. Steuerspar- oder Steuerstundungsmodelle, weitgehend eingeschränkt.
Für den Markt der geschlossene Fonds bedeutete das, dass sich das Angebot in den letzten Jahren weg vom reinen Steuerstundungsgedanken und hin zu echten Renditemodellen entwickeln musste.
Ein Glücksfall oder doch zumindest eine vernünftige Entwicklung, die der Branche ganz sicher nicht geschadet hat. Letztlich sollte Hauptziel der Kapitalanlage stets die Erziehung einer, gern auch überdurchschnittlichen, Rendite sein. Und wenn man dann mit dem Anleger über eine positive Renditeentwicklung sprechen kann, sollte man im nächsten Schritt auch auf die Nachsteuerrendite zu sprechen kommen.
Und hier ergeben sich in der Tat interessante Gestaltungsspielräume für Ihre steuerliche Beratung. Sei es über Besonderheiten bei bestimmten Anlagegütern (z.B. der Tonnagebesteuerung bei Schiffen oder den Abschreibungen bei Immobilien) oder aber auch durch besondere Konzeptionen bei ausländischen Betriebstätten bzw. Investitionsobjekten im Ausland (Stichwort: Freibeträgen, Doppelbesteuerungsabkommen).
Welche Typen von geschlossenen Fonds es gibt
Die Projekte, für die Geschlossene Fonds um das Kapital der Anleger werben, sind so vielschichtig wie das Wirtschaftsleben. Besonders gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds, nach denen man die geschlossenen Fonds in bestimmte Gruppen einteilen kann, sind:
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Wo man Informationen über einen bestimmten geschlossenen Fonds findet
Möchte man sich vor der sog. Zeichnung, also der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds, Information über die Art, rechtliche Ausgestaltung sowie wirtschaftliche und steuerliche Bedingungen der Beteiligung verschaffen, so findet man diese im Emissionsprospekt (Verkaufsprospekt). Dieser wird für in Deutschland als Kapitalanlage zum Vertrieb zugelassene Fonds von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf inhaltliche Richtigkeit und vollständige Angaben überprüft, bevor der Fonds überhaupt zugelassen wird.
Da die BaFin den Emissionsprospekt wie gesagt in erster Linie unter formellen Gesichtspunkten (formgemäße Prospektierung) prüft, hat sich als echtes Kontrollinstrument mittlerweile ein zusätzliches Gutachten nach dem Prospektierungsstandard gemäß IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) durchgesetzt, der sich bei geschlossenen Fonds IDW S4 nennt.
Wird Ihrem Mandanten ein Fonds angeboten, für den es kein Gutachten nach IDW S4 gibt, sollten sie nach unserer Erfahrung besonders umsichtig agieren. Denn beraten bedeutet manchmal auch abraten!
